Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dachdeckerei Albert & Sohn GmbH

A) Allgemeine Bestimmungen für alle Aufträge

1) Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Dachdeckerei Albert & Sohn GmbH (nachfolgend: Auftragnehmer) und dem Auftraggeber (Hausverwaltungen, Privatpersonen, Unternehmer), soweit im jeweiligen Vertrag oder Auftrag nicht Anderes schriftlich vereinbart wurde.

2) Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3) Leistungsumfang

Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Textform.

4) Vertragskündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

5) Unvorhergesehene Zusatzleistungen

Stellen sich im Zuge der Arbeiten Umstände heraus, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren und zu einem Mehraufwand führen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Leistungen gesondert zu berechnen. Die Ausführung erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

6) Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber ist bis dahin nicht berechtigt, die Materialien weiterzugeben, zu veräußern oder zu belasten.

7) Witterungsbedingte Verzögerung / Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf witterungsbedingte Umstände, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.

8) Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 8.2 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

9) Rechnungsstellung

Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift sind dem Auftragnehmer spätestens vor Rechnungsstellung mitzuteilen. Änderungen nach Rechnungsstellung werden mit einer Bearbeitungspauschale von 40,00 € netto berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

10) Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 10.2 Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen. 10.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf 1.000.000 € für Sachschäden und 250.000 € für Vermögensschäden je Schadensfall begrenzt. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11) Aufbewahrung von Materialien

Ausgebaute Materialien oder Altteile werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach vorheriger Vereinbarung aufbewahrt oder an den Auftraggeber übergeben. Andernfalls erfolgt die Entsorgung ohne weitere Mitteilung.

12) Datenschutz

12.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Subunternehmer, Lieferanten) oder eine gesetzliche Pflicht besteht. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.dachdeckerei-albert.de/datenschutz. 12.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, während und nach Abschluss der Arbeiten Fotos zur Dokumentation des Baufortschritts und der ausgeführten Leistungen anzufertigen. Diese dürfen – unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben – für Nachweis- und Werbezwecke verwendet werden, sofern keine personenbezogenen Daten oder eindeutig identifizierbare Merkmale privater Auftraggeber erkennbar sind.

13) Urheberrecht

Sämtliche Pläne, Skizzen oder Entwürfe, die vom Auftragnehmer erstellt werden, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

B) Besondere Bestimmungen für Sanierungsprojekte

1) Leistungsgegenstand

Sanierungsprojekte umfassen umfangreiche Dach-, Klempner- oder Bauwerksarbeiten zur Instandsetzung, Modernisierung oder Erneuerung bestehender Bausubstanz.

2) Abschlagszahlungen

2.1 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgen die Abschlagszahlungen in pauschalen Raten während der Bauausführung. Bei vereinbarter Anwendung der VOB/B richten sich Abschlagszahlungen nach dem Wert der jeweils nachgewiesenen Leistungen. 2.2 Abschlagsrechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 4 Kalendertagen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 2.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten am nächsten Werktag nach Fristablauf einzustellen. Eine Wiederaufnahme erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der offenen Rechnung; laufende oder bereits begonnene Baustellen können vorrangig abgeschlossen werden. Durch die Verzögerung entstehende Mehrkosten, insbesondere für Gerüst- oder Baustelleneinrichtungen, trägt der Auftraggeber.

3) Materialpreisänderungen bei langfristigen Projekten

Bei Projekten mit einer Ausführungsdauer von mehr als drei Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, nachweislich eingetretene Materialpreissteigerungen an den Auftraggeber weiterzugeben, sofern diese mindestens 5 % des ursprünglich kalkulierten Materialanteils überschreiten. Die Anpassung bedarf der schriftlichen Mitteilung unter Angabe der Gründe.

4) Zugang zur Baustelle / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich und in einem Zustand ist, der die ungehinderte Durchführung der Arbeiten ermöglicht. Etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Zutritt zu Dachflächen, Freiräumen für Gerüste) sind rechtzeitig zu erfüllen. Verzögerungen durch fehlenden Zugang oder behinderten Arbeitsablauf verlängern die Ausführungsfristen entsprechend. 4.2 Kommt es aufgrund unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. fehlender Zugang zur Baustelle) zu einer Verzögerung des Bauablaufs, ist der Auftragnehmer berechtigt, den daraus resultierenden Mehraufwand (z. B. für Anfahrt, Umplanung oder Personalbindung) gesondert zu berechnen. Eine etwaige Verlängerung der Ausführungsfrist bleibt unberührt.

5) Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen für die Baustelle gemäß den geltenden Vorschriften rechtzeitig zu veranlassen, sofern diese nicht ausdrücklich dem Auftragnehmer übertragen wurden. Dies gilt insbesondere für Absperrungen, Schutzvorkehrungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen.

6) Strom- und Wasserversorgung

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Dauer der Arbeiten die erforderliche Stromund Wasserversorgung unentgeltlich zur Verfügung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Erstattung oder Verrechnung der hierfür entstandenen Verbrauchskosten erfolgt nicht. Kann der Auftraggeber Strom oder Wasser nicht bereitstellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

7) Gerüste und Baustelleneinrichtung

7.1 Sofern der Auftragnehmer das Gerüst oder sonstige Baustelleneinrichtungen stellt, sind deren Kosten im Angebot ausgewiesen. Verlängert sich die Standzeit aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers oder anderer vom Auftraggeber beauftragter Unternehmen, können die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert berechnet werden. 7.2 Stellt der Auftraggeber ein Gerüst oder andere sicherheitsrelevante Einrichtungen zur Verfügung, müssen diese den geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften entsprechen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands zu verweigern. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

8) Schlussrechnung und Abnahme

8.1 Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung der Arbeiten erstellt. Die Fertigstellung kann mündlich, etwa auf der Baustelle, mitgeteilt werden. Erfolgt keine gesonderte Mitteilung, gilt der Zugang der Schlussrechnung als Fertigmeldung. 8.2 Die Schlussrechnung ist sofort nach Zugang fällig. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß A 8.2. 8.3 Die Abnahme erfolgt förmlich oder durch Ingebrauchnahme. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung spätestens 10 Werktage nach Mitteilung der Fertigstellung (s. 8.1) als fiktiv abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt werden (§ 640 Abs. 2 BGB).

9) Gewährleistung

9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach § 634a BGB: 5 Jahre für Arbeiten an Bauwerken. 9.2 Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. 9.3 Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.4 Für Folgeschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

C) Besondere Bestimmungen für Reparatur- und Wartungsaufträge

1) Leistungsgegenstand

Reparatur- und Wartungsaufträge umfassen kleinere Instandhaltungsmaßnahmen sowie regelmäßig wiederkehrende Arbeiten am Dach oder an baulichen Anlagen. Dazu zählen insbesondere die Beseitigung von Undichtigkeiten, Sturmschäden, Wartungsarbeiten (z. B. Reinigung der Abflüsse oder Erneuerung v. Wartungsfugen) und Sichtkontrollen.

2) Zahlungsbedingungen und Abnahme

2.1 Nach Ausführung der Reparatur stellt der Auftragnehmer eine Rechnung. Diese ist sofort nach Zugang fällig; es gilt das Zahlungsziel gemäß A 8.2. 2.2 Eine förmliche Abnahme erfolgt in der Regel nicht. Die Abnahme gilt durch Ingebrauchnahme oder Zahlung als erfolgt, sofern keine ausdrückliche Abnahme verlangt wurde. Falls eine ausdrückliche Abnahme gefordert wird, gelten die Fristen nach B 8.

3) Verzögerung durch fehlenden Zugang

Kann ein angekündigter Termin wegen fehlendem Zugang zur Einheit (z. B. durch abwesende Bewohner) nicht durchgeführt werden, obwohl der Auftraggeber diesen sicherstellen sollte, trägt er die dadurch entstandenen Kosten (z. B. Anfahrt, Wartezeit). Eine neue Terminvereinbarung erfolgt nach Verfügbarkeit.

4) Gewährleistung

4.1 Reparaturarbeiten dienen der Beseitigung des jeweils festgestellten Mangels. Bei nicht eindeutig feststellbaren Schadensursachen sowie bei alters-, verschleiß- oder substanzbedingten Schäden kann trotz fachgerechter Ausführung ein erneutes Auftreten des Mangels nicht ausgeschlossen werden. 4.2 Die Haftung für wiederkehrende oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

D) Schlussbestimmungen

1) Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Der Widerruf ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erklären. Beginnt die Ausführung der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung zu leisten.

2) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

3) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4) Anwendbares Vertragsrecht

Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten für alle Vertragsverhältnisse die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die VOB/B wird nur dann Vertragsgrundlage, wenn ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.


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